Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung verlängern
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: 96,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.htmlGebühr für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.Gebühr: 93,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.htmlGebühr für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Sie sollten die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antragsfrist: 6-8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
- „Make it in Germany“-Portal der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Kurztext
- Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, um die in Deutschland begonnene betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung fortzusetzen
- für die Verlängerung sind dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung zu erfüllen, so muss z.B. die Lebensunterhaltssicherung weiterhin für die gesamte Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden
- Erwerbstätigkeit während qualifizierter Berufsausbildung bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt; nicht gestattet ist eine selbstständige Tätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit muss fortbestehen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung erfolgt befristet; Gültigkeit richtet sich in der Regel nach der verbliebenen Dauer der Aus- oder Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis gilt nur für den Zweck der Aus- oder Weiterbildung; Wechsel in eine andere qualifizierte Berufsausbildung möglich; Wechsel des Aufenthaltszwecks (zum Beispiel Studium) nur unter bestimmten Voraussetzungen
- nach Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erteilt werden
- bei vorzeitigem Ende der qualifizierten Berufsausbildung ist die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz für bis zu 6 Monate möglich
- Verlängerung ausgeschlossen, wenn dies bereits bei Erteilung oder letzter Verlängerung ausgeschlossen wurde
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
6