Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) verpflichtet die nach den Bestimmungen der Verordnung verantwortlichen Stellen, die Betroffenen über ihre Rechte in geeigneter Weise zu informieren. Für viele Datenerhebungen in Sachgebieten der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wurden spezielle Datenschutzbelehrungen entworfen, die wir nachfolgend veröffentlichen.
- Bauen und Umwelt, Wohnraumförderung
- Finanzen, Kommunalaufsicht, Dorferneuerung
- Gesundheitswesen, Gesundheitsschutz
- Jugendamt, Jugendschutz, Kindesunterhalt, Beistandschaften, Unterhalt, Elterngeld
- Kreisentwicklung und Rhein-Lahn-Akademie
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr, Ausländerrecht, Einbürgerungsrecht
- Ausländerbehörde
- Beförderung zu Schulen und Kindertagesstätten
- Brand- und Katastrophenschutzrecht
- Fahrerlaubniswesen, Führerschein
- Gewerberecht
- Jagdrecht, Jagdscheine, etc.
- Kfz-Zulassungswesen, Fahrzeugzulassung
- Personenbeförderungsrecht ( Bsp.: Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr, Bearbeiten von Anträgen auf Fahrerlaubnis)
- sonstiges Ordnungsrecht (Bsp.: Schornsteinfegerrecht, Sammlungsrecht, etc.)
- Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen
- Verkehrsrecht (Bsp.: Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen, Genehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte, Erlaubnisse für Veranstaltungen, Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot)
- Waffenrecht
- Rechtsamt (Kreisrechtsausschuss, Widerspruchsverfahren, Ordnungswidrigkeiten)
- Zentralabteilung, Kreismusikschule
- Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement, Schulen
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft