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Datenschutzgrundverordnung - Belehrungen

Belehrung nach der europ. Datenschutzgrundverordnung

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) verpflichtet die nach den Bestimmungen der Verordnung verantwortlichen Stellen, die Betroffenen über ihre Rechte in geeigneter Weise zu informieren. Für viele Datenerhebungen in Sachgebieten der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wurden spezielle Datenschutzbelehrungen entworfen, die wir nachfolgend veröffentlichen.