Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen als Privatperson beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann sehr gefährlich sein.

    Wenn Sie als Privatperson explosionsgefährliche Stoffe kaufen oder nutzen möchten, müssen Sie hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde erfüllen. Dies soll Unfälle und Missbrauch möglichst vermeiden.

    Zu den explosionsgefährlichen Stoffen gehören zum Beispiel:

    • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
    • Böllerpulver zum Böllerschießen
    • Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen
    • Raketenmotoren der Kategorie P2 im Modellraketenbau
    • Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4

    Eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird umgangssprachlich auch Pulver-, Böller- oder Feuerwerkerschein genannt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
    • Antrag
    • Nachweis der Fachkunde
    • Bedürfnisnachweis
    • Nachweis über die Aufbewahrung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage eines Kostenrahmens. Übliche Kostenrahmen sind z.B.:

    • Erteilung einer Erlaubnis,
    • Verlängerung einer Erlaubnis,
    • Änderung einer Erlaubnis.

    Gebührenrahmen in Rheinland Pfalz:  

    • Erteilung einer Erlaubnis: 80,00 bis 400,00 Euro
    • Verlängerung einer Erlaubnis: 70,00 bis 250,00 Euro
    • Änderung einer Erlaubnis: 40,00 bis 200,00 Euro
    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Für die erstmalige Genehmigung fallen 90 Euro und für die Verlängerung der Genehmigung 50 Euro Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare