Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese erneut beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.
Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
- C
- C1
- CE
- C1E
- D
- D1
- DE
- D1E
Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis11. Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis.pdf
Informationen zur MPU - Bundesanstalt für Straßenwesen.pdf
Informationen zur MPU - Bundesministerium für Verkehr u. digitale Infrastruktur.pdf
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 Einheiten
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung
- Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Untersuchung besonderer Anforderungen
- Führungszeugnis für Behörden
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Anlage freiwillige Angaben zum Gesundheitszustand
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
- Führerscheinantrag allgemein Stand VG 12-2020
- Informationen zur MPU - Bundesanstalt für Straßenwesen
- Informationen zur MPU - Bundesministerium für Verkehr u. digitale Infrastruktur
- Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis