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Infos für Reiserückkehrer

Für Informationen steht Ihnen unsere Hotline des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer: 02603-972 555 oder per Mail an infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de zur Verfügung.

Aufgrund der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten besteht die Pflicht eine molekularbiologische Testung auf SARS-CoV-2 durchführen zulassen. Bei einem Negativbefund kann die 14-tägige Quarantäne aufgehoben werden.

Sie haben die Möglichkeit diesen Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik (Länder mit anerkannten Tests finden Sie auf der Internetseite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html) oder bis zu 72 Stunden nach Einreise in die Bundesrepublik, bei einem niedergelassenen Arzt, in einem Testzentrum der Kassenärztlich Vereinigung und anderen Testzentren durchzuführen oder kontaktieren Sie die Rufnummer 116 117. Grundlage hierfür ist die Rechtsverordnung zur Testung asymptomatischer Personen.

Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/) sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Die 14-tägige Quarantäne gilt aufgrund der vorgenannten Rechtsverordnung. Es ergeht daher für die Betroffenen keine gesonderte Verfügung des Gesundheitsamtes. Von dieser Plicht ausgenommen sind Personen, die sich in dem Zeitraum von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen und ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Eine aktuelle Auflistung der vom RKI ausgeschriebenen Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html zu finden.

Außerdem sind Reiserückkehrer entsprechend einer Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums verpflichtet, ihre Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich schriftlich oder elektronisch dem für sie zuständige Gesundheitsamt zu melden. Eine Meldepflicht liegt auch vor, wenn innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen auftreten. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer in der landesrechtlichen Bestimmung genannten Ausnahmeregelung unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen.

Im unten stehendem Formular haben Sie alternativ zur telefonischen, schriftlichen Meldung (die alle im unten stehenden Formular aufgeführten Daten enthält, die Möglichkeit sich online zu registrieren und ein vorliegendes Testergebnis hochzuladen. Für jede Person ist ein eigenes Formular auszufüllen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html