Hygiene

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsämter leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Medizin:

    Durch Wahrung eines einheitlichen Hygienestandards in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung vermieden. So werden regelmäßig infektionshygienische Begehungen durchgeführt

    z.B. in:

    • Krankenhäusern und Arztpraxen
    • Pflegeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
    • Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Asylunterkünfte
    • Einrichtungen der Körperpflege und Schönheitspflege