Kennzeichendiebstahl

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn das Kennzeichen des Fahrzeugs verloren oder gestohlen worden ist.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung
    • Legitimation des Fahrzeughalters
    • bei Verlust eines oder beider Kennzeichen muss eine "eidesstattliche Versicherung" abgegeben werden oder
    • eine Strafanzeige der Polizei vorgelegt werden

    Die eidesstattliche Versicherung kann direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden. Eine einfach Verlusterklärung reicht nicht aus. Die eidesstattliche Versichung kann in der Regel nur vom Fahrzeughalter abgegeben werden. Ist nur ein Kennzeichenschild in Verlust geraten, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mit vorzulegen. Das in Verlust geratene Kennzeichen wird gesperrt. Das Fahrzeug erhält ein neues Unterscheidungskennzeichen.


Zuständige Abteilungen