Rettungsdienst/ Krankentransport

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  • Leistungsbeschreibung

    Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.

    Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Der Rhein-Lahn-Kreis hat als Träger des Rettungsdienstes dafür zu sorgen, dass eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen der Notfall- und Gesundheitsversorge zur Gefahrenabwehr sichergestellt ist [vgl. §§ 2 Abs. 1; 3 Abs. 1 Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)]. Um dies zu gewährleisten, werden verschiedene Fahrzeuge für die Notfallrettung oder den Krankentransport eingesetzt.

    Diese Fahrzeuge sind im Rhein-Lahn-Kreis auf die Rettungswachen in Braubach, Bad Ems, Diez, Katzenelnbogen, Nassau, Nastätten und St. Goarshausen verteilt und werden für planbare Krankentransporte und für die Notfallrettung eingesetzt. Neben den Rettungswachen gibt es die Notarztstandorte. Diese sind in Diez und Singhofen angesiedelt. Durch die flächendeckende Stationierung der Rettungsdienstfahrzeuge und jeweils eines Teams von Notärzten an den Notarztstandorten ist gewährleistet, dass nur wenige Minuten nach Eingang eines Notrufes eine geeignete Rettungseinheit zur Verfügung steht.

    Zur Durchführung des Rettungsdienstes ist das Land Rheinland-Pfalz in verschiedene Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreien Städte umfassen. Der Rhein-Lahn-Kreis gehört dem Rettungsdienstbereich Montabaur an, wo auch die Integrierte Leitstelle angesiedelt ist. Weiterhin zählen die Landkreise Altenkirchen, Neuwied sowie der Westerwaldkreis hinzu.

    Ihr kommt eine wichtige Funktion zu, da sie für den gesamten Rettungsdienstbereich die Einsatzleitung wahrnimmt. Zudem übernimmt die Integrierte Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehren und erfüllt im Bedarfsfall Aufgaben der Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende