Schweinepest

  • Leistungsbeschreibung

    Die Schweinepest ist eine für Schweine bedeutende, von Viren ausgelöste Krankheit. Es gibt zwei verschiedene Schweinepest-Viren, die entsprechenden Krankheiten werden als klassische und afrikanische Schweinepest bezeichnet. Beide Krankheiten sind anzeigepflichtige Tierseuchen, das bedeutet, dass eine staatliche Überwachung und Bekämpfung erfolgt. Besonders für Schweinehalter ist das Auftreten der Schweinepest (beide Formen) mit relevanten Auswirkungen (z.B. durch Bestandssperren und sonstige Bekämpfungsmaßnahmen) verbunden. Daher sollten Schweinehalter auch in eigenem Interesse besondere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. 

    Es besteht keine Gefährdung für den Menschen durch diese beiden Krankheiten. 

    Aktuell erfolgt in Rheinland-Pfalz ein Monitoring, bei dem Proben von Wildschweinen auf das Virus von klassischer und afrikanischer Schweinepest untersucht werden. Diese Proben werden von den Jagdausübungsberechtigten gewonnen und im Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Abteilung Tiermedizin in Koblenz untersucht. 

    Zur Afrikanischen Schweinepest erhalten Sie unter den weiter unten stehenden Links weitere Informationen. 

    Link Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) „Afrikanische Schweinepest“
    https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-a/afrikanische-schweinepest/ tierseuchenrechtliche Anordnung zur Durchführung des Monitorings für KSP und ASP, Merkblatt zur Probennahme und Probenversand, Probenbegleitschein etc. 


    Link des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) zur Afrikanischen Schweinepest https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/ 

    Informationen für verschiedene Interessen-Gruppen: Bürger, Jäger, landwirtschaftliche Tierhalter; Außerdem Fragenkatalog zur Afrikanischen Schweinepest 

    Link des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zur Afrikanischen Schweinepest
    https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ 


    Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises gewährt den Jagdausübungsberechtigten bei der Erlegung von Wildschweinen eine Prämie in Höhe von 15 €. Nähere Informationen sowie das dazugehörige Formular finden Sie hier:


    Merkblatt Schwarzwildprämie Stand: 01-03-2020 


    Anforderungsformular rote Marken.pdf 


    Informationen für Jäger durch den Kreisjagdmeister mit Bezug auf die Schweinepest finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Jagdangelegenheiten“