Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung

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  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

    Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.

    Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

    Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Zuständigkeiten:

    Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586 

    Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289 

    Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565

    ehem. VG Nassau Kost Jannik -244 

    ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564

    Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501 

    Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223 

    Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -

    ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533

    Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224 

    Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193 

    Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433 

    Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224

    VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543 

    VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302 

    VG Hahnstätten Bonn Ronja -543 

    VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243 

    VG Nastätten Baumeister Kaja -232 

    UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331 

  • Verfahrensablauf

    In einem Scheidungsverfahren entscheidet das für die Ehescheidung zuständige Gericht auch über das Sorgerecht, wenn ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts beantragt. Die Angelegenheit ist in diesem Fall Teil des Scheidungsverfahrens.

    Auch ohne Scheidungsverfahren kann ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben.

    Eltern können sich darüber einig sein, wem das Sorgerecht übertragen werden soll. Dann gibt das Familiengericht dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts im Regelfall statt. Ein Kind über 14 Jahre kann dieser Einigung jedoch widersprechen.

    Bei Uneinigkeit der Eltern prüft das Gericht, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil des Kindes entspricht am besten dem Wohl des Kindes.
    • Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens:
      • Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts
    • Bei Entzug des Sorgerechts von Amts wegen:
      • Aufgrund konkreter Anhaltspunkte scheint eine Gefährdung des Kindeswohls begründet und
      • die Eltern sind zur Abwendung dieser Gefahr nicht gewillt oder nicht in der Lage.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Verfahrenswert richten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

  • Rechtsgrundlage