Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Leistungsbeschreibung
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisAntrag waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, WBK)
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Nachweis des Bedürfnisses
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
- Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
- Rechtsgrundlage