Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, so kann hierfür ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes (ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung)
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung bzw. Deckungskarte der Versicherung
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kfz-Kennzeichenschilder
Hinweis:
Die Zulassungsbehörde verlangt die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen