Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes (ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung)
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief 
    • Versicherungsbestätigung  bzw. Deckungskarte der Versicherung
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein  
    • Kfz-Kennzeichenschilder

    Hinweis:
    Die Zulassungsbehörde verlangt die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen


Zuständige Abteilungen