Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Leistungsbeschreibung- Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis
- Zuständige Stelle- Führerscheinstellen 
- Voraussetzungen- Wie bei der Erteilung des Führerscheins. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
- Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
- nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
 
- Welche Gebühren fallen an?- Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. - Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde. 
- Bearbeitungsdauer- Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare- Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins. 
- Was sollte ich noch wissen?- Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.