Informationen über Brandschutz erhalten
Leistungsbeschreibung
Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen sicherzustellen.
Für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz
- das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke hier die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie
Die Feuerwehr wird von der jeweils zuständigen Stelle finanziert. Zusätzlich unterstützt das Land, wodurch die Anschaffung von beispielsweisen neuen Geräten, persönlicher Schutzkleidung sowie Bau oder Renovierung der Feuerwehrhäuser möglich ist.
Berufsfeuerwehr: Städte mit über 90.000 Einwohnern wie Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier müssen eine Berufsfeuerwehr haben. Kleinere Gemeinden können ebenfalls eine Berufsfeuerwehr einrichten.
Freiwillige Feuerwehr: Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr müssen eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Gibt es nicht genug Freiwillige, werden Menschen zum Dienst verpflichtet ("Pflichtfeuerwehr"). In größeren Städten ohne Berufsfeuerwehr gibt es oft Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, wie in Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Werkfeuerwehr: In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie anderen spezifischen Gefährdungen kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anordnen, eine Werkfeuerwehr einzurichten. Diese kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Mitgliedern bestehen. Beispiele hierfür sind die Werkfeuerwehren von BASF, Boehringer und Schott-Glas.
Die Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren erfolgt im Verbundsystem: von der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis zur zentralen Schule in Koblenz.
Künftig werden sämtliche nicht polizeilichen Hilferufe zentral von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen fungieren somit als einheitliche Meldestelle.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisDie rheinland-pfälzische Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz ist mehrstufig aufgebaut. Demnach sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe verantwortlich [vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)]. Bezogen auf den Rhein-Lahn-Kreis sind damit die Verbandsgemeinden und die große kreisangehörige Stadt Lahnstein gemeint. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die Verbandsgemeinden und die große kreisangehörige Stadt Lahnstein die örtlichen Feuerwehreinheiten als gemeindliche Einrichtung ein.
Der überörtliche Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe obliegen dem Landkreis (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 LBKG). Zu den Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes zählen solche, die nicht in jeder Gemeinde, sondern im gesamten Landkreis veranlasst werden oder zusätzlich zu den gemeindlichen Aufgaben erforderlich sind.
Kreisfeuerwehrinspekteur
Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) zu bestellen. Der KFI ist als fachlicher Berater und auch als ausführendes Organ des Landrates in allen Feuerwehrangelegenheiten des Landkreises tätig. Zu den Aufgaben zählen u. a.
- Beratung des Landrates in allen Fragen den Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
- Mitwirken bei der Planung und Beschaffung der Ausrüstung in Absprache mit den Wehrleitern
- Wahrnehmen der Einsatzleitung als Beauftragter des Landrates
- Beratung der Gemeinden in allen Fragen des BrandschutzesAusstattung
Um die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes zu erfüllen, beschaffte der Rhein-Lahn-Kreis ein Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50), einen Schlauchwagen (SW 2000) und einen Rüstwagen. Diese sind so im Landkreis stationiert, dass mit ihnen große Bereiche schnell erreichbar sind und die örtlichen Feuerwehreinheiten zügig unterstützt werden können.Kreisausbildung
Eine weitere wichtige Aufgabe im überörtlichen Brandschutz ist die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen. Jährlich werden im Rhein-Lahn-Kreis in der zentralen Kreisausbildung in Bad Ems, sowie in der dezentralen Kreisausbildung, welche in den jeweiligen Verbandsgemeinden und der großen kreisangehörigen Stadt Lahnstein durchgeführt wird, Wehrmänner und -frauen ausgebildet. Die bestellten Kreisausbilder sind hierbei u. a. in den Bereichen Maschinisten-, Truppführer- und Digitalfunkausbildung tätig.
Letztlich ist zu erwähnen, dass der Rhein-Lahn-Kreis auch bei der Jugendfeuerwehr und beim Kreisfeuerwehrverband als Koordinator und Unterstützer tätig wird. Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn ( http://www.kfv-rhein-lahn.de ).
Landesfacheinheiten
Das Land Rheinland-Pfalz stellt für besondere Einsatzsituationen Landesfacheinheiten auf. Im Rhein-Lahn-Kreis ist in Lahnstein eine Tauchergruppe und eine Rettungshundestaffel angesiedelt, die auch überörtlich eingesetzt werden können.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die rechtlichen Grundlagen sowie zusätzliche Empfehlungen und technische Richtlinien finden Sie auf der Webseite der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz zum Download.
Vertiefende Informationen erhalten Sie - neben den Feuerwehren vor Ort – auch beim Ministerium des Innern und für Sport .