Brandschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

    Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

    Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

    Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz ist mehrstufig aufgebaut. Demnach sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe verantwortlich [vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)]. Bezogen auf den Rhein-Lahn-Kreis sind damit die Verbandsgemeinden und die große kreisangehörige Stadt Lahnstein gemeint. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die Verbandsgemeinden und die große kreisangehörige Stadt Lahnstein die örtlichen Feuerwehreinheiten als gemeindliche Einrichtung ein.
    Der überörtliche Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe obliegen dem Landkreis (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 LBKG). Zu den Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes zählen solche, die nicht in jeder Gemeinde, sondern im gesamten Landkreis veranlasst werden oder zusätzlich zu den gemeindlichen Aufgaben erforderlich sind.

    Kreisfeuerwehrinspekteur
    Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) zu bestellen. Der KFI ist als fachlicher Berater und auch als ausführendes Organ des Landrates in allen Feuerwehrangelegenheiten des Landkreises tätig. Zu den Aufgaben zählen u. a.
    - Beratung des Landrates in allen Fragen den Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
    - Mitwirken bei der Planung und Beschaffung der Ausrüstung in Absprache mit den Wehrleitern
    - Wahrnehmen der Einsatzleitung als Beauftragter des Landrates
    - Beratung der Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes

    Ausstattung
    Um die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes zu erfüllen, beschaffte der Rhein-Lahn-Kreis ein Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50), einen Schlauchwagen (SW 2000) und einen Rüstwagen. Diese sind so im Landkreis stationiert, dass mit ihnen große Bereiche schnell erreichbar sind und die örtlichen Feuerwehreinheiten zügig unterstützt werden können.

    Kreisausbildung
    Eine weitere wichtige Aufgabe im überörtlichen Brandschutz ist die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen. Jährlich werden im Rhein-Lahn-Kreis in der zentralen Kreisausbildung in Bad Ems, sowie in der dezentralen Kreisausbildung, welche in den jeweiligen Verbandsgemeinden und der großen kreisangehörigen Stadt Lahnstein durchgeführt wird, Wehrmänner und -frauen ausgebildet. Die bestellten Kreisausbilder sind hierbei u. a. in den Bereichen Maschinisten-, Truppführer- und Digitalfunkausbildung tätig.
    Letztlich ist zu erwähnen, dass der Rhein-Lahn-Kreis auch bei der Jugendfeuerwehr und beim Kreisfeuerwehrverband als Koordinator und Unterstützer tätig wird. Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn ( http://www.kfv-rhein-lahn.de ).
    Landesfacheinheiten
    Das Land Rheinland-Pfalz stellt für besondere Einsatzsituationen Landesfacheinheiten auf. Im Rhein-Lahn-Kreis ist in Lahnstein eine Tauchergruppe und eine Rettungshundestaffel angesiedelt, die auch überörtlich eingesetzt werden können.


    Hier finden Sie das BKS-Portal

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

    Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende