Einbürgerung beantragen
- Leistungsbeschreibung- Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. - Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem - Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
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  Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also 
  - sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
 
 - Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. - Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes. 
- Zuständige Stelle- Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungsbehörden. 
- Voraussetzungen- Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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  Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel: 
  - eine Niederlassungserlaubnis oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
 
- Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
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  Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. 
  - Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
 
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  Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn 
  - Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
- Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
- Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
- Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
 
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
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  Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt, 
  - Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
- Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
 
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  Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere 
  - für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
- dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
 
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
- gültiger Aufenthaltstitel
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  Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: 
  - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
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    gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille 
    - der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
 
 
- im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
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  wenn Sie selbstständig sind: 
  - Gewerbeanmeldung
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
 
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
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  Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel: 
  - Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
 
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
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  bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: 
  - Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- Ihre Loyalitätserklärung
 
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
 
- Welche Gebühren fallen an?- Hinweise: - Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
 Verwaltungsgebühr: 255,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werdenVerwaltungsgebühr: 51,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wirdVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt bei Ablehnungsbescheid für ErwachseneVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.htmlGilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
- Rechtsgrundlage
- Kurztext- ausländische Personen können Einbürgerung beantragen
- mit der Einbürgerung wird deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten erworben
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  deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht zum Beispiel: 
  - das aktive und passive Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament
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    Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU), d.h. 
    - sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen
 
 
 
- Urheber- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) 
- Typisierung2