Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.

    Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In allen Fällen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
    • Personalausweis oder
    • Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen

    • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
    • oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
    • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
    • Nachweis über die Hauptuntersuchung.
       
    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Rechtsgrundlage

    Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.


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An wen muss ich mich wenden?

Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.

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