Sicherheitstipp: Werbeanrufe


Nr. 170 – Rhein-Lahn-Kreis. Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele ‑ zumeist unseriöse Unternehmen ‑ nicht ab.

 

Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen

 

Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

 

Die Masche

 

Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.

 

Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig!

 

Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

 

Tipps Ihrer Polizei

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.

 

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

 

Die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten Senioren-Sicherheitsberater*innen im Rhein-Lahn-Kreis möchten ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Bürger*innen weitergeben. Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartner*innen eine hohe Akzeptanz. Sie sind Dank der regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen des Polizeipräsidiums Koblenz oder externen Referenten immer gut informiert und können ihr Ehrenamt fachkundig ausüben.

 

Sie informieren u. a. zu diesen Themen:                                                                   

  1. Verbraucherschutz für ältere Menschen
  2. Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Gewinnmitteilungen
  3. Sicherheitsmerkmale Euro (Banknoten u. Münzen)
  4. Kostenfalle Handy und Wertsachenkennzeichnung
  5. Sicherheit an der Haustür
  6. Enkeltrick
  7. „Mit mir nicht!“ Gemeinsam gegen falsche Polizeibeamte  
  8. Schockanrufe
  9. Unseriöse Handwerker        

 

Wer als Senioren-Sicherheitsberater*in tätig ist, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-336,

E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de.

 

Weitere Informationen über das Polizeipräsidium Koblenz, Tel. 0261/103-51152.

E-Mail: SicherheitimAlltag.koblenz@polizei.rlp.de