Nr. 324 – Rhein-Lahn-Kreis. Immer häufiger werden Wildschweine in Wohn- und Siedlungsbereichen gesichtet. Dabei kommt es insbesondere zu Schäden in Gärten, auf Rasenflächen und in Beeten. Gleichzeitig sorgen die Begegnungen mit den Tieren bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern für Verunsicherung.
Die Jagdbehörde des Rhein-Lahn-Kreises erhält derzeit vermehrt entsprechende Mitteilungen und steht hierzu im Austausch mit den zuständigen Jagdpächtern, den Ortsbürgermeistern und dem Kreisjagdmeister. Die konsequente Bejagung, das Entziehen von Nahrungsquellen und der Grundstückschutz gelten als die effektivsten Maßnahmen.
Was können Sie als Anwohnerin oder Anwohner tun?
Auch Sie alle können einen wichtigen Beitrag leisten:
- Keine Nahrung für Wildschweine bereitstellen
Wildschweine verfügen über einen sehr guten Geruchssinn und können schnell lernen, wo sie regelmäßig Nahrung finden.
Um zu verhindern, dass die Tiere gezielt Siedlungsbereiche aufsuchen, sollten mögliche Nahrungsquellen für Schwarzwild unzugänglich gemacht werden, insbesondere:
- Komposthaufen sind wildschweinsicher zu gestalten,
- Mülltonnen und Kompostbehälter sind gut zu verschließen und möglichst unzugänglich aufzustellen,
- Lebensmittel sowie Küchen- und Speisereste sind nicht im Freien aufzubewahren,
- Fallobst sollte regelmäßig vom Grundstück entfernen werden
- Wildschweine nicht anfüttern.
- Grundstücke sichern
Eine wirksame Möglichkeit besteht darin, das eigene Grundstück gegen das Eindringen von Schwarzwild zu sichern.
Als Schutzvorrichtung gegen Schwarzwild sollte ein Drahtgeflechtzaun mit einer Höhe von mindestens 1,50 Metern errichtet werden.
Dieser muss an Erdpfählen so befestigt werden, dass ein Hochheben durch Schwarzwild ausgeschlossen wird.
Die Entscheidung und Verantwortung für die Sicherung des eigenen Grundstücks liegt bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Bitte beachten Sie: Gerade bei Grundstücken im Außenbereich können zusätzlich bau- und naturschutzrechtliche Vorgaben gelten. Vor der Errichtung eines Zaunes sollte daher gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden geklärt werden, welche Anforderungen zu beachten sind.
- Hinweisschilder beachten
Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten werden vermehrt Jagden durchgeführt. Für die sichere Durchführung ist es erforderlich, bestimmte Bereiche eines Jagdbezirkes für einen begrenzten Zeitraum nicht zu betreten.
Bitte beachten Sie deshalb unbedingt entsprechende Absperrungen, Hinweisschilder und Anweisungen der Jagdleitung.
Die Durchführung der Jagd und die damit verbundene Schussabgabe – auch in den Nachtstunden – sind notwendige Bestandteile der Schwarzwildregulierung und sollten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht werden.
Was tun bei einer Begegnung mit Wildschweinen?
Sollten Sie einem Wildschwein begegnen, halten Sie ausreichend Abstand und vermeiden Sie es, das Tier zu bedrängen oder zu vertreiben.
Halten Sie insbesondere Kinder und Haustiere von den Wildschweinen fern.
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