Nr. 256 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass am 1. September 2026 die zweite Rate der Abfallgebühr fällig wird. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht.
Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe der Objektnummer (siehe Gebührenbescheid, oben rechts) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen.
Wer sich unsicher ist, ob ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, kann die eigenen Kontoauszüge von März 2026 überprüfen. Sollte dort eine automatische Abbuchung der Abfallwirtschaft zu finden sein, liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor und eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Haushalte, die ihre Abfallgebühren selbst überweisen, werden darum gebeten, die Überweisung auf die korrekte Objektnummer vom Gebührenbescheid zu überprüfen. Bei der Objektnummer handelt es sich um eine elfstellige Nummer, welche oben rechts auf dem Gebührenbescheid zu finden ist.
Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt. Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeige zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorteile bestehen darin, dass die Zahlungen zwei Mal im Jahr automatisch erfolgen und keine Mehrkosten durch Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung entstehen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich und unterschrieben vorliegen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/972-6301. E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de
Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Anschrift, IBAN, BIC und Objektnummer (siehe Gebührenbescheid).
Einen Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ findet man auf der Webseite der Abfallwirtschaft www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter Service/Anträge.
