Abkochgebot für Trinkwasser


Nr. 204 – Rhein-Lahn-Kreis. Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Holzhausen weist aktuell bakterielle Verunreinigungen auf. Der Wasserversorger und das Gesundheitsamt stehen im engen Austausch und Maßnahmen zur Abhilfe wurden bereits eingeleitet.

 

Verbraucher im betroffenen Gebiet sind aufgefordert, das Trinkwasser vor der Verwendung bis auf weiteres abzukochen.

Dies betrifft die Gemeinden:

Holzhausen an der Haide

Obertiefenbach

 

Zur Desinfektion wird das Trinkwasser durch den Wasserversorger gechlort, es kann daher kurzzeitig zu Veränderungen des Geschmacks oder Geruchs kommen. Die geltenden Grenzwerte für Chlor werden aber nicht überschritten, das Wasser kann nach dem Abkochen bedenkenlos genutzt werden. Alternativ kann auf abgepacktes Wasser zurückgegriffen werden.

Auf das Füllen von Aquarien sollte aufgrund der Desinfektion zunächst verzichtet werden.

 

Das Abkochgebot gilt solange bis das Gesundheitsamt eine Aufhebung bekannt gibt. Die Verbraucher werden zeitnah darüber informiert.

 

Das Abkochgebot umfasst folgende Maßnahmen: 

  • Das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Zum Abkochen wird das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
  • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
  • Für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin genutzt werden.

 

 

Bei der bakteriellen Verunreinigung handelt es sich um Escherichia coli-Bakterien. Besonders bei älteren oder immungeschwächten Menschen können die Erreger Beschwerden wie Durchfall oder schwere Infektionen auslösen.

 

Betroffene Verbraucher werden gebeten, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Weitere Infos finden Sie hier.