Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten


Nr. 50 - Rhein-Lahn-Kreis. „Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder schwere Krankheit nicht mehr selbst über meine persönlichen Angelegenheiten und medizinische Behandlung entscheiden kann? Wer entscheidet dann für mich?“ Klarheit und Sicherheit können Vollmachten und eine Patientenverfügung schaffen. Was genau dabei zu berücksichtigen ist, darüber informiert ein Vortrag am Montag, 11. März, von 10 bis ca. 11 Uhr im Kreishaus in Bad Ems.

So wird auch erläutert, worin der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung liegt und worauf beim Verfassen zu achten ist. Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt Ursula Schwippert von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung bis 26. Februar unter www.kvhs-rhein-lahn.de ist dennoch erforderlich.