Das Gesundheitsamt informiert: Mehrere Windpockenfälle im Kreis


Nr. 31 - Rhein-Lahn-Kreis. Das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises möchte darüber informieren, dass im Kreis mehrere Fälle von Windpockeninfektionen aufgetreten sind. Bei den Windpocken (Varizellen) handelt es sich um eine Erkrankung mit einer sehr hohen Ansteckungsfähigkeit bei Kontakt zu infektiösen Personen. Die Erkrankung wird, wie ihr Name bereits vermuten lässt, über die Luft übertragen.

Einen guten Schutz vor einer Infektion stellt die Impfung dar. Seit 2004 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Kindern die Varizellenimpfung mit 2 Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung). Jedoch kann eine bisher nicht erfolgte Impfung jederzeit nachgeholt werden. Auch nach Kontakt von bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur unvollständig geimpften Personen zu einer an Windpocken erkrankten Person besteht die Möglichkeit einer sogenannten Inkubationsimpfung. Diese kann je nach Erkrankungsstadium der erkrankten Person in einem Zeitraum von 3-5 Tagen nach dem Kontakt durchgeführt werden. Das genaue Vorgehen besprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt.

Für Kinder, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule Kindertagesstätte) betreut werden, hat ein relevanter Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person eine besondere Bedeutung.

Kinder, bei denen kein Immunitätsnachweis (d. h. zweimalige Impfung gegen Windpocken entsprechend der Empfehlung der STIKO oder Nachweis einer durchgemachten Infektion) vorliegt, und die in einer Wohngemeinschaft mit einer an Windpocken erkrankten Person leben, dürfen nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist gemäß der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch Institutes in der Regel nach einer Inkubationszeit von 16 Tagen nach dem letzten relevanten Kontakt der Fall. Bei in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten oder tätigen Personen ohne Immunitätsnachweis, die relevanten Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person hatten, leitet das Gesundheitsamt nach Beurteilung der Gesamtsituation ggf. ebenfalls die genannten Maßnahmen ein.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, den Impf- bzw. Immunitätsstatus insbesondere von Kindern zu überprüfen und bei fehlender Immunität gegen Windpocken eine Impfung durchführen zu lassen. Zusätzlich helfen eine Impfung und die damit verbundene Immunität möglichst vieler Menschen, die Weiterverbreitung der Erkrankung zu unterbinden. Auf diese Weise können auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, vor einer möglichen Infektion bewahrt werden.

Weitere Informationen zur Erkrankung finden Sie unter:

https://www.infektionsschutz.de/download/1963-1629818425-Erregersteckbrief-Windpocken.pdf

oder unter nachfolgendem QR-Code:

 

Kurzinfo: „Erkrankte haben zunächst 1 bis 2 Tage ein leichtes Krankheitsgefühl und gelegentlich Fieber. Danach zeigt sich der typische Hautausschlag, das Fieber kann selten über 39°C steigen. Der stark juckende Ausschlag breitet sich von Kopf und Rumpf über den ganzen Körper aus. Rasch bilden sich daraus flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die auch die Schleimhäute, Genitalien und Kopfhaut befallen können. Sie trocknen später zu Krusten aus.“ (Quelle: https://www.infektionsschutz.de/download/1963-1629818425-Erregersteckbrief-Windpocken.pdf)