Verzicht auf Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bei anhaltender Trockenheit und niedrigen Wasserständen


Nr. 211 – Rhein-Lahn-Kreis. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeitigen Niedrigwassers appelliert die Untere Wasserbehörde des Rhein-Lahn-Kreises an das Verantwortungsbewusstsein aller, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten.

 

Es besteht aktuell die Gefahr durch eine weitere Abnahme der Wasserführung in oberirdischen Gewässern, dass der Naturhaushalt für Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Sollte sich die derzeitige Situation trotz möglicher, einzelner Niederschläge weiter verschärfen, müsste die Kreisverwaltung zur Gefahrenabwehr die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet untersagen.

 

Wir bitten Sie daher zum Schutze der Gewässer um folgende Verhaltensmaßnahmen:

 

  • Bitte entnehmen Sie bis auf Weiteres kein Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche, Seen) im Kreisgebiet.

 

Dies gilt insbesondere auch für Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger).

 

Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bei ausreichender Wasserführung. Die Wasserentnahme darf auch zu Zeiten von Niedrigwasser den örtlichen Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen, das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt. Eine Entnahme mit Pumpen ist derzeit nicht vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch abgedeckt.

 

Aktuell bestehende zugelassene Benutzungsrechte (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) sind hiervon nicht betroffen. Hier bitten wir jedoch um unbedingte Beachtung der im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/ Wasserständen im Gewässer.