Lärmaktionsplanung – Bürger können sich beteiligen


Nr. 115 - Rhein-Lahn-Kreis. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt hat begonnen. Bis zum 24. April 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger, alle Kommunen und alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes teilnehmen und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.

 

Die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt freigeschaltet, um Bürgerinnen und Bürgern in Form eines Fragebogens zu beteiligen.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor.

Die erste Beteiligungsphase richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und deren Darstellung ihrer jeweiligen Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes.

Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.

Daran schließt die zweite Beteiligungsphase an, in der Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben können.