Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags


Nr. 333 – Rhein-Lahn-Kreis.  Die Kreisvolkshochschule bietet gemeinsam mit der Verbraucherzentrale RLP e.V. einen kostenlosen Vortrag zum Thema 

„Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“ am Mittwoch, 29.11.23, 11 bis 11.45 Uhr im Kreishaus, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, im Großen Sitzungssaal an.


Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Dürfen Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf gerügt werden? Beim täglichen Einkauf begegnen uns viele rechtliche Fragen. Nicht immer wissen wir die richtige Antwort darauf. Die Händler lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen.


Unter dem Titel „Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“ klärt die Verbraucherzentrale jetzt über die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf. Auf dem Programm stehen Fragestellungen, für die es klare und oft überraschende Antworten gibt. Die Beraterin Ursula Schwippert der Verbraucherzentrale Koblenz stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und steht auch für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Eine Anmeldung bis 12. 11.2023 ist erforderlich: www.kvhs-rhein-lahn.de .