Kreis erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme


Nr. 300 - Rhein-Lahn-Kreis. Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Lahn-Kreises hatte am 01.08.2022 bereits einen allgemeinen Hinweis zum Verzicht auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern veröffentlicht, weil durch eine weitere Abnahme der Wasserführung in oberirdischen Gewässern die Gefahr besteht, dass der Naturhaushalt für Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört wird. Nach Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat sich die derzeitige Situation durch das Ausbleiben dringend erforderlicher Niederschläge und der weiterhin niedrigen Wasserführung verschärft. Aus diesem Grund hat der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.