Die Abfallgebühr ist fällig


Nr. 285 - Rhein-Lahn-Kreis. Am 1. September 2022 ist die zweite Rate der Abfallgebühr fällig, darauf macht die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft aufmerksam. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt.


Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorteile bestehen darin, dass die Überwachung der Zahlungstermine entfällt und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können. Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich vorliegen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/972311. Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Anschrift, IBAN, BIC und Kassenzeichen/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid). Einen Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ findet man auf www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter Service/Anträge.