Aktueller Stand zum Thema "Lebenshilfe"


Nr. 212 - Rhein-Lahn-Kreis. Wie bereits bekannt, wird die insolvente Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH am kommenden Mittwoch ihren Betrieb einstellen. Um die Klienten so schnell wie möglich weiter zu betreuen, hat die Kreisverwaltung trotz der Kürze der Zeit Gespräche mit der Stiftung Scheuern und der Lebenshilfe Diez-Limburg geführt und Einzelfälle mit besonderer Dringlichkeit bereits geklärt. So schnell wie möglich sollen Lösungen mit den Mitarbeitern der Lebenshilfe gefunden werden, um die Betreuung der Klienten sicherzustellen. Die Eltern können hier zwischen der Stiftung Scheuern und der Lebenshilfe Diez/ Limburg frei wählen. Zurzeit werden alle Eltern durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung telefonisch informiert.

Die Übernahme der Integrations-Helfer durch den jeweiligen neuen Träger erfordert die Beachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben wie die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses.

Die Kita der Lebenshilfe soll in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau überführt werden und ist auch weiterhin von der Schließung der Rhein-Lahn gGmbH nicht betroffen. Hier wird der Prozess der Übernahme der Trägerschaft durch die Gremien der Verbandsgemeinde gemeinsam mit den Kreisgremien weiter vorangebracht.

Während des Insolvenzverfahrens wurden die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalter nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird.  Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäßen Verwendungsnachweise vorliegen. Da die Lebenshilfe gGmbH die geforderten Nachweise zur Erklärung der Unstimmigkeiten nicht erbringen konnte, wurden die Zahlungen aus der Insolvenzmasse zurückgefordert.

Bei den Zahlungen der Kreisverwaltung an die gGmbH handelt es sich nicht um Zuschüsse. Es geht um Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen.

Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. In Einzelfällen konnten wegen fehlenden Nachweisen Zahlungen nicht erfolgen. Hierbei handelte es sich um 27 000 Euro von geforderten 130 000 Euro. 103 000 Euro wurden vom Rhein-Lahn-Kreis erbracht.

Die Kreisverwaltung ist an die Leistungsvereinbarung gebunden. Hätte der Betrieb weiterhin Leistungen erbracht, wären diese selbstverständlich auch ausgezahlt worden.