Mund-Nasen-Masken gehören in den Restabfall


Nr. 49 - Rhein-Lahn-Kreis. Schutzmasken aus Kunststoff, selbst genäht aus Stoff, mit Filter oder ohne – es gibt viele Varianten des Mund-Nasen-Schutzes. Ihre Gemeinsamkeit: Wenn sie entsorgt werden, gehören sie in den Restabfall. Darauf weist die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn hin.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt in vielen Bereichen eine Maskenpflicht – zum Beispiel  in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Zu lange sollte man die Masken nicht tragen. Die Frage ist dann: Wie wird der getragene Einweg-Mundschutz richtig entsorgt?

Sowohl Einweg-Masken als auch Einweg-Handschuhe gehören ausschließlich in die  Restabfalltonne. Für unterwegs sollten Maskenträger einen verschließbaren Beutel für den Transport dabeihaben, damit Einweg-Maske und Co. zu Hause sicher in den Restabfall wandern.


Bitte beachten: Einweg-Gesichtsmasken und -Handschuhe aus Plastik sind kein Verpackungsabfall und dürfen nicht über die gelbe Tonne entsorgt werden. Die Anlagen, in denen der Inhalt der gelben Tonnen vor der eigentlichen Verwertung sortiert wird, sind nur auf Verpackungen ausgelegt. So macht zum Beispiel ein hoher Gummianteil, verursacht durch Einweghandschuhe, die komplette Charge als Recyclingrohstoff unbrauchbar.

Die einfachen Vliesmasken gehören auch nicht ins Altpapier, obwohl sie sich papierähnlich anfühlen. Auch nicht mehr tragbare Stoffmasken gehören in die Restabfalltonne und nicht in den Altkleidercontainer. Aus hygienischen Gründen dürfen auch Masken aus Stoff nicht wiederverwendet werden.

 

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 02603/972301.