Martinsfeuer: Rechtzeitiger Schutz für Tiere


Nr. 678 - Rhein-Lahn-Kreis. Die Untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, im Rahmen der traditionell stattfindenden St. Martinsumzüge das Brennmaterial für das Martinsfeuer möglichst erst kurz vor dem Abbrennen und unter Aufsicht aufzuschichten, um Igel und andere Kleintiere zu schützen. Gerade Igel sind in dieser Jahreszeit auf verstärkter Nahrungssuche für den bevorstehenden Winter und suchen in den Reisig- und Holzhaufen für das Martinsfeuer gerne Unterschlupf. Um den Tieren einen qualvollen Tod zu ersparen, bittet die Kreisverwaltung um Beachtung.