Hauswirtschaftliche Hilfe für pflegebedürftige Menschen wird unbürokratisch anerkannt


Nr. 496 –  Rhein-Lahn-Kreis. Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt (in der Regel als Minijobber) beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzierung, muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen.

Der vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) herausgegebene Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ informiert übersichtlich und kompakt über die Mini-Angebote. Er richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und gibt ihnen Hilfestellung im Alltag. Der knapp gehaltene Antrag für die Registrierung, der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eingereicht wird, ist schnell und einfach ausgefüllt. Als Nachweise werden der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses und ein Führungszeugnis benötigt.

Der Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ kann kostenfrei beim Broschürenbestellservice des MASTD unter https://mastd.rlp.de/de/service/publikationen/ angefordert oder als Download heruntergeladen werden.