Gut informiert für den Pflegefall


Nr. 167 - Rhein-Lahn-Kreis. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit reichen die Leistungen der Pflegeversicherung  häufig nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Insbesondere bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung liegt der Eigenanteil oft über dem eigenen Einkommen. Was tun, wenn die Einkünfte nicht reichen oder die Rücklagen verbraucht sind?

 

Die Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis laden gemeinsam mit der Regionalen Pflegekonferenz und den Demenz Netzwerken Rhein-Lahn am Donnerstag, dem 8. April 2021, um 18 Uhr, zu einer Online-Veranstaltung via ZOOM ein, um diesen Fragen nachzugehen.

 

Marcus Müller (Referatsleiter - Hilfe zur Pflege - bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises) informiert im Rahmen der Regionalen Pflegekonferenz, wie die Sozialhilfe unterstützen kann, und worauf Betroffene und Angehörige in diesem Zusammenhang  achten müssen.

 

Seit 2020 sorgt das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ dafür, dass Kinder erst ab sehr hohen Einkünften zum Unterhalt herangezogen werden. Aber wie ist die Unterhalts-Situation bei (Ehe-)Partnern und Lebensgemeinschaften? Wann müssen zurückliegende Schenkungen zurückgegeben werden? Was passiert mit einer Bestattungsvorsorge? Und was bedeutet „Kostenersatz durch Erben“?

 

Anmeldungen bei:  badems@demenz-rhein-lahn.de

oder: lahnstein@demenz-rhein-lahn.de

 

 

Nähere Informationen geben auch die Pflegestützpunkte:

  • Bad Ems, Kirchgasse 15-17 – Tel.: 02603/5750 + 70587
  • Diez, Friedhofstraße 19 – Tel.: 06432/919813 + 9528870
  • Lahnstein, Gutenbergstraße 8 – Tel.: 02621/940820 + 940869
  • Nastätten, Borngasse 14a – Tel.: 06772/939614 + 939620

 

Im Internet:

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de – www.rhein-lahn-kreis.de – www.demenz-rhein-lahn.de