Mund-Nasen-Masken gehören in den Restabfall


Nr. 350 – Rhein-Lahn-Kreis. Schutzmasken aus Kunststoff, selbst genäht aus Stoff, mit Filter oder ohne – es gibt viele Varianten des Mund-Nasen-Schutzes. Ihre Gemeinsamkeit: Wenn sie entsorgt werden, gehören Sie in den Restabfall. Darauf weist die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn hin.

 

Oft landen die Masken oder Einweghandschuhe in der gelben Tonne. In diese gehören aber nur Verpackungen. Die Anlagen, in denen der Inhalt der gelben Tonnen vor der eigentlichen Verwertung sortiert wird, sind nur auf Verpackungen ausgelegt. So macht zum Beispiel ein hoher Gummianteil, verursacht durch Einweghandschuhe, die komplette Charge als Recyclingrohstoff unbrauchbar. Auch nicht mehr tragbare Stoffmasken gehören in die Restabfalltonne und nicht in den Altkleidercontainer. Aus hygienischen Gründen dürfen Masken nicht wiederverwendet werden.