Landeszuwendung für Notstromaggregat


Nr. 385 - Rhein-Lahn-Kreis. Der Rhein-Lahn-Kreis erhält für die Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats eine Zuwendung vom Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 11.000 Euro. Die Landkreise sind zuständig für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Mit einem mobilen Stromerzeuger können in einem Schadensfall vielfältige Maßnahmen getroffen werden, z.B. Einspeisung in Notunterkünfte, Unterstützung der Einsatzlogistik, etc.. Damit kann die Beschaffung, wie Landrat Frank Puchtler mitteilt, vom Kreis veranlasst werden.