Umweltprojekte können gefördert werden


Nr. 032 / Rhein-Lahn-Kreis. Auch in diesem Jahr gewährt der Rhein-Lahn-Kreis wieder Zuschüsse für Projekte und Aktionen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Bewerben können sich Schulen, Kindergärten, Einzelpersonen, Vereine, Gemeinden, Bürgerinitiativen oder ähnliche Kooperationsformen noch bis zum 30. April.

Bis zum Jahr 2014 hatte der Rhein-Lahn-Kreis im Rahmen des Umwelttages alle 2 Jahre einen Umweltpreis verliehen. An die Stelle dieses Umweltpreises ist der Zuschuss getreten, der auf Antrag gewährt werden kann.  Gefördert werden können für Projekte und Aktionen die dem Schutz und der Entwicklung gefährdeter Pflanzen- und Tierpopulationen (z. B. Nisthilfen, Amphibienschutz an Straßen) oder auch dem Schutz und der Entwicklung der Landschaftsstruktur (z. B. Entwicklung von Streuobstbeständen, Pflegemaßnahmen in schutzwürdigen Biotopen, Verbesserung des Landschaftsbildes) dienen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität (Maßnahmen von Bachpaten, Gewässerrenaturierung) und Unterrichtsprojekte förderfähig.

Ausgeschlossen von einer Bezuschussung sind gemeindliche Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung sowie Projekte und Aktionen mit rein privatem oder gewerblichem Bezug oder rein privater oder gewerblicher  Auswirkung. Auch für bereits abgeschlossene Projekte kann kein Zuschuss gewährt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt mittels des Bewerbungsbogens zu erfolgen, auf dem das Projekt kurz dargestellt wird. Die Bewerbung kann auf dem Postweg an die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems geschickt werden oder auf dem elektronischen Weg per E-Mail referat61@rhein-lahn.rlp.de erfolgen.

Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen/Förderantrag finden Sie hier:

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