Änderungen bei der Entsorgung von Elektrogeräten beachten


Nr. 152 / Rhein-Lahn-Kreis. Noch mehr elektrische Geräte als bisher dürfen ab 15. August 2018 nicht mehr über den Hausmüll entsorgte werden. Darunter fallen z. B. auch Badschränke mit beleuchtetem Spiegel oder elektronisch verstellbare Fernsehsessel. Dies teilt die Rhein-Lahn Abfallwirtschaft jetzt mit. Hintergrund ist das Inkrafttreten des „offenen Anwendungsbereichs“ (engl. „Open Scope“) des Elektrogesetzes. Mit diesem Elektrogesetz wird die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten geregelt. Zur Sammlung dieser Geräte sind laut Gesetz nur Hersteller, Handel und Kommunen berechtigt.

Wie Abfallwirtschaft Rhein-Lahn erläutert, fallen zukünftig unter anderem auch Möbel und Bekleidungsstücke mit elektrischen Funktionen, wie die oben genannten Badschränke mit beleuchtetem Spiegel oder elektronisch verstellbare Fernsehsessel unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Selbst Weihnachtsmützen mit blinkenden Sternen oder beleuchtete Kinderschuhe gehören hierzu. Lassen sich die elektrischen oder elektronische n Bestandteile nur mit Mühe aus einem Produkt entfernen, so ist es künftig komplett über die separate Elektroschrott-Sammlung zu entsorgen. Anders verhält es sich bei Schrankwänden mit einer eigenständig funktionierenden LED-Leiste. Hier gitl: Die LED-Leiste gehört in die E-Schrottsammlung und die Schrankwand zum Sperrmüll.

Im Rhein-Lahn-Kreis bietet die kreiseigene Abfallwirtschaft den Haushalten bei der Entsorgung des Elektro-Schrotts folgenden Service an: Zum einen kann mit dem Umweltwertscheck aus dem Abfall-Info „Re:Tour“ die Abholung der Großgeräte (Ausnahme: Nachtspeicherheizgeräte) angefordert werden. Dies geht auch über das Internet unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de. Dagegen müssen Kleingeräte bis zu einer Größe von 30 mal 20 mal x15 Zentimeter zum Schadstoffmobil, ins Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen oder zur UKEA in Dachsenhausen gebracht werden. Bei der Abholung der Großgeräte werden aber auch Kleingeräte mitgenommen. Ordnungsgemäß abgebaute und verpackte Nachtspeicherheizgeräte können nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 02604/960-662) im  Abfallwirtschaftszentrum angeliefert werden.

Aber auch der Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Verbraucher einfach bei großen Händlern, die auf mehr als 400 m² Elektrogeräte verkaufen, abgeben - auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes. Sind die Geräte größer als 25 Zentimetern Kantenlänge, gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird. Diese Regelung gilt auch für den Onlinehandel.

 

Weitere Auskünfte erteilen die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: 02603/972-301.