Achtung: Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt


Nr. 109 – 24. Mai 2018 / Rhein-Lahn-Kreis. Alljährlich in den Sommermonaten erhält die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises viele Anrufe aus der Bevölkerung mit der Frage, wie mit störenden Nestern von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen umzugehen ist.

Aus diesem Grund weist die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung erneut darauf hin, dass Bienen, alle heimischen Arten der Hummeln sowie auch Hornissen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tierarten gehören.  Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen, wie zum Beispiel ein Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers, bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Ansprechpartnerin dort ist Frau Jutta Ott, Tel.: 0261/120-2207, E-Mail: jutta.ott@sgdnord.rlp.de.

Sollte die Notwendigkeit bestehen, Wespennester entfernen zu müssen, so ist zu beachten, dass Wespen zwar nicht dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Dennoch dürfen diese weder mutwillig beunruhigt noch ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb sollten auch in den Fällen der Entfernung von Wespennestern Fachleute die notwendigen Arbeiten durchführen. Egal ob Wespen-, Bienen-, Hummel- oder Hornissennester – sollte ungerechtfertigter Weise ein Nest entfernt werden, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Weitere Auskünfte erteilt auch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Herr Manfred Hübner, Tel.: 02603/972-370, E-Mail: manfred.huebner@rhein-lahn.rlp.de.