Kommunale Behindertenbeauftragte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kommunalen Behindertenbeauftragten werden von den Kommunen ernannt.

    Sie vertreten die Belange der Menschen mit Behinderung und sind „Vermittlungsstelle“ zwischen der Verwaltung und den Menschen mit Behinderung, die in der Stadt, dem Landkreis oder der Gemeinde leben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Der kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Lahn-Kreises ist Herr Dietrich. Eine Kontaktaufnahme ist über das Vorzimmer des Landrats (Frau Gerheim) möglich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende