Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie unter:

    https://isb.rlp.de/wohnraum 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Detaillierte Auskünfte und Beratung für die Föderung Ihres/r selbstgenutzten Wohngebäudes/Wohnung für die Verbandsgemeinden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.


Für den Bereich der Stadt Lahnstein (eigenständige Förderstelle):

Frau Katharina Zimmermann oder Frau Viktoria Dakhil
Tel. 02621/914 -406 oder -409; Fax 02621/914 -298; E-Mail: k.zimmermann@lahnstein.de oder v.dakhil@lahnstein.de 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende