Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Kann eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie befristet oder auf Dauer durch diese nicht gewährleistet werden, kann das Jugendamt ein Kind vorübergehend oder längerfristig in eine Pflegefamilie geben.

    Pflegefamilien/Pflegepersonen nehmen ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Dieses Pflegeverhältnis kann für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer angelegt sein.

    Voraussetzung ist, dass sich die Pflegeeltern/Pflegeperson für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

    Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses, ob die Pflegeeltern/Pflegeperson eine dem Wohl des Pflegekindes förderliche Erziehung gewährleisten. Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet, kündigt das Jugendamt den Pflegevertrag und nimmt das Kind in Obhut.

    Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).

  • Verfahrensablauf

    Falls Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes besteht, ist das zuständige Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Dort gibt es Informationsveranstaltungen und die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs mit einer Fachkraft der Pflegekinderhilfe.

    Nach der Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, erfolgt die Bewerbung. Dieses Bewerbungsverfahren ist ein Prozess. Er kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit stehen Fachkräfte zu Gesprächen zur Verfügung und klären mit den Bewerberinnen und Bewerbern, welches Kind in ihre Familie passen könnte und welchen Aufgaben sie sich gewachsen fühlen. Viele Pflegekinderdienste bieten Vorbereitungsseminare an.  So können sich die Vermittlungsstellen ein Bild von den potenziellen Pflegeeltern/Pflegepersonen machen.

    Hausbesuche des Pflegekinderdienstes bei den potenziellen Pflegeeltern/Pflegepersonen finden ebenfalls statt, damit sich die Fachkraft ein Bild von der Umgebung machen kann, in welche ein Pflegekind kommen könnte.  Die Vermittlungsstellen erwarten zudem Offenheit in Bereichen, wie beispielsweise Familienleben, Weltanschauung und Erziehungsziele.

    Wenn sie als Pflegeeltern/Pflegepersonen anerkannt sind, erhalten sie vor der Aufnahme eines Pflegekindes Informationen über das Pflegekind, seine Vorgeschichte sowie die leiblichen Eltern und treffen die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes gemeinsam mit den Eltern und dem Pflegekinderdienst.

    In der Regel schließen Sie und Ihr Jugendamt einen schriftlichen Pflegevertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt (Pflegekinderdienst)

  • Voraussetzungen

    • Für die Aufnahme eines Pflegekindes können sich verheirate Paare, Paare oder Alleinstehende mit und ohne Kinder bewerben.
    • Um ein Pflegekind aufnehmen zu können, muss für die emotionale Stabilität des Kindes gesorgt werden.
    • Eine weitere Anforderung an Pflegeeltern ist finanzielle Sicherheit. Auch die Wohnung oder das Haus sollte groß genug sein.
    • Für die Bewerbung benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.
    • Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen sollten außerdem aufgrund der oftmals problembehafteten Herkunftssituation eine hohe Belastbarkeit mitbringen.
    • Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen müssen zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zum Wohle des Kindes bereit sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis
    • ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
    • Informationen über die Einkommenssituation
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende