Hinweise für Eigentümer und Besitzer von Gebäuden, bei denen „Wolff“-Holzstegträger eingebaut wurden


Nr. 10 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Untere Bauaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises informiert über eine mögliche Einsturzgefährdung von Gebäuden, die mit sogenannten „Wolff“-Holzstegträgern errichtet wurden.

 

Am 6. November 2023 ist das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig eingestürzt. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bestanden aus geklebten Holzstegträgern, sogenannten „Wolff“-Stegträgern, die als einteilige und einfeldrige Satteldachträger ausgeführt waren.

 

„Wolff“-Stegträger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte, seitlich angeklebten Gurthölzern sowie horizontal angeklebten Decklaschen an der Ober- und Unterseite (entweder über die Stegbreite oder alternativ über die gesamte Trägerbreite).

 

Inzwischen liegen erste weitergehende Erkenntnisse zu den möglichen Schadensursachen vor, die zum Einsturz der Kirche St. Elisabeth in Kassel geführt haben könnten. Daraus ergibt sich, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich auf ein Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen (GKV) im Firstbereich zurückzuführen ist.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Untere Bauaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises alle Eigentümer von Gebäuden, bei denen eine entsprechende Konstruktion verbaut wurde, sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit zu beauftragen.

 

Auf die Ausführungen des Finanzministeriums als Oberste Bauaufsichtsbehörde wird verwiesen:

https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Verwaltungsvorschriften_und_Rundschreiben/Hinweis_auf_Webseite_FM_Information_zu_Wolff-Holzstegtraegern_mit_harnstoffverklebte_Generalkeilzinkenverbindungen.pdf