Nr. 225 – Rhein-Lahn-Kreis. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn weist darauf hin, dass am 1. September 2025 die zweite Rate der Abfallgebühr fällig wird. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe der Objektnummer (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt. Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeige zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorteile bestehen darin, dass die Zahlungen zwei Mal im Jahr automatisch erfolgen und keine Mehrkosten durch Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung entstehen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich und unterschrieben vorliegen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/972-6301. E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de
Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Anschrift, IBAN, BIC und Kassenzeichen/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid). Einen Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ findet man auf der Webseite der Abfallwirtschaft www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter Service/Anträge.