Das Gesundheitsamt informiert: Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen


Nr. 243 – 2. September 2025 / Rhein-Lahn-Kreis. In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder auch Ferienlagern sind viele Menschen auf engen Raum über längere Zeit zusammen, die regelmäßig auch engen Kontakt zueinander haben. Dies birgt die Gefahr, dass sich Infektionskrankheiten schnell und besonders leicht verbreiten können.

Daher bestehen für Eltern/Sorgeberechtigte der Betreuten in solchen Einrichtungen bestimmte gesetzliche Pflichten, die dem Schutz der Kinder dienen.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen die Kinder nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen dürfen (Betretungsverbot). Außerdem besteht eine Mitteilungspflicht durch die Eltern/Sorgeberechtigten.

 

Betretungsverbot:

  • Windpocken (Varizellen)
  • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
  • Mumps
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Kopflausbefall (solange keine korrekte Behandlung begonnen wurde)
  • Krätze (Skabies)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Diphtherie
  • Infektiöser (durch Viren oder Bakterien verursachter) Durchfall und/oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren)
  • Durch EHEC verursachte Darmentzündung

 

 

  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
  • Bakterielle Ruhr (Shigellose)
  • Cholera
  • durch Hepatitisviren verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
  • Pest
  • Typhus oder Paratyphus
  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

 

Bei schwerwiegenden Erkrankungen darf das Kind die Einrichtung nicht betreten, wenn ein Haushaltsmitglied daran erkrankt oder dessen verdächtig ist, auch wenn das Kind selbst nicht erkrankt ist. Dies umfasst die folgenden Infektionskrankheiten:

 

 

  • Mumps
  • Masern
  • Meningokokken-Infektionen
  • Diphtherie
  • Durch EHEC verursachte Darmentzündung Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Bakterielle Ruhr (Shigellose)
  • Cholera

 

 

  • Durch Hepatitisviren verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
  • Pest
  • Typhus oder Paratyphus
  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

 

In anderen Fällen muss vor dem Betreten der Einrichtung geklärt werden, ob das Kind ausreichend geschützt ist (z.B. durch eine Impfung)! Dazu wird sich das Gesundheitsamt melden.

 

Mitteilungspflicht:

Sollte ein oben genannter Fall auftreten, muss unverzüglich die Leitung der Einrichtung informiert werden. Dabei ist es wichtig, die Art der Erkrankung genau zu benennen. Dazu besteht eine gesetzliche Pflicht.

 

Allgemeine Hinweise zum Infektionsschutz:

 

  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Kindes immer einen Haus- bzw. Kinderarzt aufsuchen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen oder Durchfällen, sowie anderen ungewöhnlichen Symptomen).
  • Wenn das Kind krank ist, soll es keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen.  
  • Infektionskrankheiten haben in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun. Daher wird um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und den Einrichtungen gebeten.

 

  • Vorbeugende Maßnahmen können sein:
  1. Vollständiger Impfschutz für Kinder (weitere Informationen unter www.impfen-info.de) z.B. für Windpocken, Diphtherie, Masern, Mumps oder Hepatitis A
  2. Regelmäßiges Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettengang und nach Aktivitäten im Freien

 

Informationen:

 

Abteilung Gesundheitswesen, Referat Infektionsschutz, Kreisverwaltung Rhein-Lahn Insel Silberau 1 56130 Bad Ems,  E-Mail: referat72@rhein-lahn.rlp.de, Telefon: 02603 972 -

 

 

 

Fr. Meiers

 

- 488

 

VG Nastätten & VG Loreley

 

Fr. Breithaupt

 

- 366

 

VG Diez

 

Fr. Wilhelmi

 

- 487

 

VG Bad Ems Nassau (eh. Nassau)

 

Fr. Petmecky

 

- 189

 

Stadt Lahnstein

 

Hr. Ockenfels

 

- 587

 

VG Bad Ems Nassau (eh. Bad Ems)

 

 

Fr. Kralack

 

- 494

 

VG Aar-Einrich