Nr. 363 – 19. Dezember 2025 / Rhein-Lahn-Kreis. Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Anlieferungsbedingungen auf den Wertstoffhöfen der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft. Zukünftig werden Abfälle aus Privathaushalten, die durch Gewerbetreibende angeliefert werden, nicht mehr kostenlos gegen Vorlage von Wertscheckkarten angenommen. Gewerbetreibende wie z.B. Entrümplungsunternehmen oder Gartenbauer können Abfälle im Auftrag von Privathaushalten weiter anliefern, müssen aber für die Entsorgung entsprechende Entsorgungsgebühren bezahlen. Die kostenlose Abgabe von zum Beispiel Sperrabfällen oder Grünschnittabfällen über die Wertscheckkarten ist für Privathaushalte weiterhin möglich, solange diese ihre Abfälle selbst auf den Wertstoffhöfen anliefern.
