Ab sofort Online-Anträge im Bereich Führerscheinwesen möglich


Nr. 312 – Rhein-Lahn-Kreis. Bei der Kreisverwaltung können ab sofort Onlineanträge im Bereich Führerscheinwesen gestellt werden.

Folgende Antragsarten stehen derzeit online zur Verfügung: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren. Der Antrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Außerdem die Umschreibung einer Fahrerlaubnis alten Rechts bzw. eines alten Führerscheins. Ab dem 19.1.2026 werden alle Führerscheindokumente ungültig, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Dabei gilt, dass mit Ablauf des Dokuments nicht die dahinterstehende Fahrerlaubnis erlischt; das Mitführen eines kraft Gesetzes abgelaufenen Führerscheins kann jedoch mit Bußgeld bis 10 Euro geahndet werden. Inhaber eines betroffenen Führerscheins sollten eine frühzeitige Antragstellung beachten, konkret bis Anfang Dezember. Mit der Online-Antragsstellung können Anträge zukünftig auch von zu Hause und zu jeder Uhrzeit gestellt werden.

Da es sich um eine neu geschaffene Plattform handelt, stehen zunächst nur die genannten Antragsarten zur Verfügung. Sukzessive werden weitere Antragsarten in den kommenden Wochen und Monaten ergänzt, um technische Probleme zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Der Rhein-Lahn-Kreis ist neben den Testkommunen der erste Kreis in Rheinland-Pfalz, der die Online-Antragstellung im Führerscheinwesen einführt. Falls technischer Optimierungsbedarf besteht, wird um Verständnis gebeten, und es wird sich im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten weiter für eine optimale Lösung für die Bürgerinnen und Bürger eingesetzt.

Wichtigste Voraussetzungen und Details: Grundsätzlich ist eine Bund-ID erforderlich. Die jeweils benötigten Daten und Unterlagen können direkt online eingetragen und hochgeladen werden, dazu zählen unter anderem ein biometrisches Foto (Passbild), ein Foto vom ggf. aktuellen Führerschein, Nachweise über Erste Hilfe, Sehtestbescheinigungen, Personalausweis oder die Unterschrift, die ebenfalls digital hochgeladen werden können. Die Zahlung erfolgt direkt bei der digitalen Antragstellung und kann derzeit nur über den Zahlungsanbieter PayPal erfolgen.

Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge auch bei den Bürgerbüros oder der Kreisverwaltung zu stellen. Dabei sind eventuelle Terminerfordernisse zu beachten. Die Stadt Lahnstein hat eine eigenständige Führerscheinstelle, hier sind derzeit keine Onlinedienste verfügbar.

Hier geht es zur Plattform: 

https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/online-antraege-ozg/ozg-fuehrerschein/