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FAQ – Häufige Fragen zur Kreismusikschule Rhein-Lahn

FAQ: Wichtige Fragen zum Musikunterricht


Allgemeines zur Musikschule im Rhein-Lahn-Kreis

Angebot & Zielgruppen

Organisation & Ablauf

Schnuppern & Anmeldung

Kosten, Warteliste & Förderung

Lehrkräfte & Zusatzangebote

Besondere Situationen

  • Was passiert bei Krankheit oder Unterrichtsausfall an der Kreismusikschule Rhein-Lahn?

    Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Kreismusikschule zu vertreten hat (z. B. Krankheit der Lehrkraft), wird zunächst versucht, den Unterricht nachzuholen oder durch eine Vertretung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich und fallen zwei Unterrichtseinheiten in Folge aus, kann auf Antrag eine anteilige Gebührenerstattung erfolgen. Bei Krankheit der Schülerin oder des Schülers bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Bei längerer Verhinderung (mehr als 4 Wochen) ist eine Erstattung auf Antrag mit Attest möglich. Genaue Regelungen finden Sie in unserer Gebührensatzung unter §8.

  • Wir wohnen auf dem Land - lohnt sich die Anmeldung trotzdem?

    Ja. Die Kreismusikschule Rhein-Lahn ist dezentral organisiert und in vielen kleineren Orten vertreten. So ist wohnortnaher Unterricht auch in ländlichen Regionen möglich.

  • Wie beenden wir den Musikunterricht an der Kreismusikschule Rhein-Lahn

    Die Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers vom Unterricht der Kreismusikschule Rhein-Lahn ist zum Ende eines Schuljahres (30. September) und zum Ende des ersten Schulhalbjahres (31. März) möglich. In beiden Fällen muss die Abmeldung spätestens 1 Monat zuvor schriftlich in der Regel über das Abmeldeformular auf unserer Website bei der Verwaltung der Kreismusikschule Rhein-Lahn eingegangen sein. Abmeldungen während der laufenden Schulhalbjahre können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Darüber entscheidet die Schulleitung. Weitere Infomationen finden Sie in unserer Schulordnung.