Glasfasererschließung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken

Glasfasererschließung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken

Stand: 28.02.2023

Hintergrund:

Nachdem im Jahr 2018 der flächendeckende FTTC-Breitbandausbau (Glasfaseranbindungen von Kabelverzweigern) in größtenteils der seinerzeit 96 förderfähigen Ortslagen im Rhein-Lahn-Kreis mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s und mehr an den Abschlusspunkten der sog. „letzten Meilen“ für 97 Prozent der Hausanschlüsse abgeschlossen wurde, konnte als zweite Projektstufe die FTTH-Anbindung (Glasfaseranbindung bis ins Gebäude) unterversorgter Schulen, Krankenhäuser und Kliniken sowie als dritte Projektstufe die Anbindung der Gewerbegebiete und privaten Haushalte mit Glasfaser im Rahmen der „Weißen Flecken Förderung“ eingeleitet werden (Nachverdichtung). Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s sollen dadurch möglich werden.

Mit Beschluss vom 25.03.2019 (ÖRV) wurde die Verwaltung vom Kreistag beauftragt, die Weiterentwicklung der Breitbandausbaustrategie des Landkreises mit den Kommunen voranzubringen. Des Weiteren war es Auftrag, für die Folgeprojekte zur Erschließung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken sowie privaten Haushalte und zur Anbindung der Gewerbegebiete mit Glasfaser die Koordination zu übernehmen, Fördermittel zu beantragen und die für die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Kreis und die Kommunen streben eine flächendeckend verfügbare, bedarfsgerechte, nachhaltige, zukunftsfähige und gigabitfähige Next-Generation-Access-Breitbandversorgung (NGA) im gesamten Kreisgebiet des Rhein-Lahn-Kreises an. Ziel ist der Aufbau einer hochbitratigen NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und Gewerbegebiete sowie institutionelle Einrichtungen mit Übertragungsraten im Gigabit-Bereich erschlossen werden. Dabei sollen für alle Teilnehmer im jeweils festgelegten Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s möglich werden.

In Umsetzung dieser Ziele sollen alle förderfähigen Schulen, Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Lahn-Kreis direkt mit Glasfaser angebunden werden.

Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von 782,29 km² und etwa 123.000 Einwohnern in 137 Städten und Ortsgemeinden. Er verfügt über 48 Schulstandorte und 13 Krankenhäuser und Kliniken.

 

Projektbeschreibung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen von rd. 2,9 Mio. Euro sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Schulen, Krankenhäuser und Kliniken über ein Glasfasernetz mit Breitband, ein sog. Next-Generation-Access- (NGA-)Netz, erschlossen werden. Unter Nutzung von Fördermitteln aus dem Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.11.2018 und der Ko-Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz sollen die unterversorgten Schulen, Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Lahn-Kreis mittels der sog. FTTH-Lösung (Glasfaser bis ins Gebäude) an das Glasfasernetz angebunden werden.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes zur Erschließung von Schulen, Krankenhäusern und Kliniken, für die in den kommenden drei Jahren keine von privaten Investoren errichtete NGA-Versorgung besteht.

Mit der Anbindung der Schulen mit Glasfaser wird die technische Grundlage für neue Bildungsangebote geschaffen. Der Medieneinsatz an den Schulen erhält eine deutlich bessere Qualität. Durch Aus- und Weiterbildung können medienbezogene Kompetenzen entwickelt werden, damit die Schülerinnen und Schüler konstruktive und interaktive Lernaktivitäten entfalten können. Mit Blick auf den Digitalpakt Schule wird das Fundament für weitere interaktive Dienste und Anwendungen geschaffen. Für die Krankenhäuser und Kliniken entstehen neue technische Möglichkeiten bei der Behandlung von Patienten.

Als Ergebnis eines der Ausschreibung vorgeschaltetem Markterkundungsverfahrens wurde eine marktgetriebene Anbindung der Schulen mit Glasfaser für die nächsten drei Jahre nicht angekündigt. Demzufolge wurden nahezu alle Schulstandorte sowie 6 Krankenhäuser und Kliniken als unterversorgt lt. der Förderrichtlinie im Rahmen des Sonderaufrufes zur Weißen-Flecken-Förderung identifiziert und zu einem Projektgebiet zusammengefasst. In diesem förderfähigen Projektgebiet sollen insgesamt 46 Schulstandorte und 6 Krankenhäuser und Kliniken mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.

Mit dem Markterkundungsverfahren wird öffentlich geprüft, ob Telekommunikationsunternehmen im Zeitraum der nächsten drei Jahre beabsichtigen, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorzunehmen und Bandbreiten größer gleich 30 Mbit/s pro Schulklasse bzw. Büro/ bereitstellen oder bereits bereitgestellt haben. Die Adressen, die nicht zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen angemeldet wurden und lt. Aufgreifschwelle förderfähig sind, dürfen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Nach Beantragung von Fördermitteln beim Bund und Land Rheinland-Pfalz für die die geplanten Investitionsbeihilfen und dementsprechend nach Erhalt der vorläufigen Zuwendungsbescheide wurde das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Deutsche Telekom Deutschland GmbH mit Beschluss des Kreisausschusses den Zuschlag zur Erschließung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Lahn-Kreis mit Glasfaser. Hierbei ist der Netzbetreiber als begünstigtes Unternehmen verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

Das auszubauende Unternehmen wird im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells die unterversorgten Schulen, Krankenhäuser und Kliniken mit Breitband versorgen. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell schließt der Kreis in Kooperation mit den Kommunen mithilfe der von Bund und Land erhaltenen Fördermittel die unwirtschaftliche Deckungslücke des Telekommunikationsunternehmens beim Ausbau der unternehmenseigenen Telekommunikationsinfrastruktur in ansonsten für Unternehmen wirtschaftlich unrentablen Gebieten.

Die Deckungslücke für das Projekt beträgt rd. 2,9 Mio. Euro und wird mithilfe der Fördermittel des Bundes (50 Prozent) und des Landes Rheinland-Pfalz (40 Prozent) finanziert. Der Kreis trägt 10 Prozent der Deckungslücke, welcher die Kosten auf die kooperierenden Verbandsgemeinden und auf die Stadt Lahnstein umlegt.

Die Förderung erfolgt durch den Bund auf Grundlage der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 („Landesförderrichtlinie“). Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband ist die atene KOM GmbH: http://www.atenekom.eu/bfp/

Ziel der Maßnahme ist es, mittels Investitionsbeihilfen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 Prozent der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.

Ausgebaut wird in 4 Ausbaucluster. Start der Tiefbauarbeiten war Mai 2022. Der vereinbarte Fertigstellungstermin ist Februar 2024. Dieser Termin wurde in Verhandlungen auf den Herbst 2023 vorverlegt.

 

Aktueller Sachstand:

  • 1. Ausbaucluster (ca. 4 Monate):

Die Vorplanungen wurden abgeschlossen; die notwendigen Genehmigungen wurden eingeholt; die Tiefbauarbeiten sind weitestgehend beendet. Die aktive Technik wird gegenwärtig aufgebaut.

  • 2. Ausbaucluster (ca. 5 Monate):

Die Vorplanungen wurden abgeschlossen; die notwendigen Genehmigungen liegen vor; die Tiefbauarbeiten wurden begonnen.

  • 3. Ausbaucluster (ca. 4 Monate):

Die Vorplanungen wurden abgeschlossen; die notwendigen Genehmigungen liegen nahezu vor.

  • 4. Ausbaucluster (ca. 3 Monate):

Die Vorplanungen wurden abgeschlossen; die notwendigen Genehmigungen liegen nahezu vor.

Aktuell liegt der Ausbau 8 Wochen hinter den Planungen. Die Bauverzögerungen begründen sich mit den begrenzten Baukapazitäten auf dem Markt.