Informationen zur Teilnahme am Integrationskurs

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen und über Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Rechtsordnung der Bundesrepublik verfügen. Hierbei werden Sie durch den Integrationskurs unterstützt.

    Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs lernen Sie

    • sich selbständig im Alltag auf Deutsch zu verständigen (Niveau B1 des GER) sowie

    • Alltagswissen zum Leben in Deutschland und Kenntnisse über unsere Kultur und jüngere Geschichte.

    Der Kurs besteht deshalb grundsätzlich aus

    • einem Sprachkurs von 600 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erlernen der deutschen Sprache und

    • einem Orientierungskurs von 100 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erwerb von Alltagswissen zum Leben in Deutschland.

    Ihre Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist von Ihrem Aufenthaltsstatus abhängig.

    KURSARTEN

    Jeder Integrationskurs besteht aus

    • einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache und

    • einem Orientierungskurs zum Erwerb von Alltagswissen über das Leben in Deutschland sowie zum Erwerb von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte unseres Landes.

    Sie müssen beide Kursteile mit jeweils einem Test abschließen („Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“).

    Bevor Sie den Integrationskurs besuchen, findet ein Einstufungstest statt. Anhand der Testergebnisse werden Sie einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls wird Ihnen auch der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen.

    Folgende Kursarten stehen Ihnen zur Verfügung:

    Allgemeiner Integrationskurs

    • Der allgemeine Integrationskurs dauert insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (à 45 min) und besteht aus

    • 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (6 Abschnitte und100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.

    • Spezielle Integrationskurse

    Diese Kurse werden angeboten für

    • Frauen
    • Eltern
    • junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Zuwanderer, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind (Zweitschriftlernerkurs),
    • Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können (Alphabetisierungskurs) und
    • Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)

    Die speziellen Integrationskurse dauern 1.000 Unterrichtseinheiten und bestehen aus

    • 900 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (9 Abschnitte à 100 Einheiten) und
    • 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.

    Eine Ausnahme unter den Spezialkursen stellt der Zweitschriftlernerkurs mit 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und 100 Einheiten im Orientierungskurs dar.

    Die andere Ausnahme bilden die

    • Intensivkurse
      Die Intensivkurse eignen sich für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer.

      Ein Intensivkurs dauert insgesamt 430 Unterrichtseinheiten und besteht aus

      • 400 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und

      • 30 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.

    Wenn Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben (Ausschöpfung Ihres individuellen Stundenkontingents bei regelmäßiger Anwesenheit), den Deutsch-Test für Zuwanderer dennoch nicht erfolgreich absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe WebGIS) einen Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten zu stellen.

    Sollten Sie zuletzt den Alphabetisierungs- oder Zweitschriftlernerkurs besucht haben, müssen Sie vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Wiederholung zwar Ihr individuelles Stundenkontingent bei regelmäßiger Anwesenheit ausgeschöpft, nicht aber den Deutsch-Test für Zuwanderer absolviert haben.

    Bitte nutzen Sie dafür eines dieser Formulare:

    Bitte beachten Sie, dass mit dem Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten gleichzeitig auch der Antrag auf Befreiung von der Kostenbeitragspflicht gestellt werden kann. Bei Zulassung zur Wiederholung wird die Kostenbefreiung nicht automatisch mit ausgesprochen.

    Das separate Antragsformular finden Sie hier.

    KURSSUCHE

    Geeignete Integrationskurse in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge WebGIS oder über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

    Durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts können Sie damit die Kontaktdaten für Sie erreichbarer Einrichtungen recherchieren.

    Persönliche Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Integrationskurs erhalten Sie bei folgenden Stellen:

    • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst

    • Ausländerbehörde

    • Arbeitsagentur, Träger der Grundsicherung oder entsprechende Einrichtung der Kommune

    • Träger der Leistungen nach AsylbLG

    • Integrationskursträger
      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • Rechtsgrundlage

    • § 43, § 44 und § 44a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
    • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung